Tauglichkeitsuntersuchungen für Mitarbeiter im Bahnbetrieb

Durch die Einführung der neuen Triebfahrzeugführerscheinverordnung wurden auch die Tauglichkeitskriterien europaweit vereinheitlicht.

Die europaweit einheitlichen Anforderungen betreffen nicht nur die körperliche und psychologische Tauglichkeit, sondern auch die Qualifikationen von Ärzten und Psychologen. Herr Dr. Harries ist nach § 16 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) zertifiziert, durch das Eisenbahn-Bundesamt bestätigt und führt in Zusammenarbeit mit einer zertifizierten und ebenfalls zugelassenen Psychologin Tauglichkeitsuntersuchungen für nachfolgende Berufe durch:

  • Triebfahrzeugführer
  • Nebenfahrzeugführer
  • Rangierbegleiter / Zugführer Bau
  • Zweiwegebaggerführer
  • Eisenbahnbetriebsleiter

Die Tauglichkeitsuntersuchung besteht aus einer medizinischen und psychologischen Untersuchung und muss regelmäßig durchgeführt werden.

Bei der medizinischen Untersuchung werden z. B. ein Sehtest, Hörtest und Bluttest durchgeführt.
Bei der psychologischen Untersuchung werden das Reaktionsvermögen, die Konzentration, die Aufmerksamkeit, das Erinnerungsvermögen sowie die kommunikativen Fähigkeiten getestet.

Auskunft bei Interesse

Auskunft über Termine und Preise erhalten Sie bei der SES Aus-und Fortbildung e. K. unter:

Tel.: 04126 – 39601 – 0
E-Mail: info@ses-bahn.de

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